Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.11.1978 - 12 UF 220/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,3659
OLG Celle, 16.11.1978 - 12 UF 220/77 (https://dejure.org/1978,3659)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.11.1978 - 12 UF 220/77 (https://dejure.org/1978,3659)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. November 1978 - 12 UF 220/77 (https://dejure.org/1978,3659)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,3659) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 09.10.1980 - 16 UF 35/80
    Der erkennende Senat tritt dem in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum bei (vgl. OLG Celle FamRZ 1979, 234, 235; OLG Köln, Urteil vom 9. Mai 1978 - 4 UF 8/77 - n.v.; OLG Hamm, Urteil vom 23. Juni 1978 - 5 UF 235/78 - juris; Schlosser in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 629b Rdn. 1, 2; Baumbach/Albers, ZPO 38. Aufl.

    Das ist jedoch dafür, daß das Verfahren zur Entscheidung "ansteht«, nicht ausschlaggebend: Der Zweck des Entscheidungsverbundes wird nur dann gewahrt, wenn auch ein etwa noch nicht eingeleitetes, gemäß § 623 Abs. 3 ZPO jedoch von Amts wegen zu führendes oder sonst ein beantragtes Verfahren in einer Folgesache vor dem Amtsgericht noch zur Entscheidung ansteht (OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 946, 947; OLG Celle FamRZ 1979, 234, 235; a.A. OLG Frankfurt FamRZ 1980, 283), denn das zu dem Scheidungsantrag in einem uneigentlichen Eventualverhältnis stehende Versorgungsausgleichsverfahren bleibt bei dem Amtsgericht auch dann noch versteckt anhängig, wenn das Amtsgericht den Scheidungsantrag abgewiesen hat (OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 946, 947; Schlosser, aaO Rdn. 2), und zwar so lange, bis dieses Urteil rechtskräftig geworden ist.

  • OLG Zweibrücken, 03.11.1980 - 6 WF 93/80
    Auch wenn man der in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertretenen Auffassung folgt, daß § 1567 Abs. 2 BGB analog auch für § 1565 Abs. 2 BGB gilt, die Nichterwähnung dieser Frist in § 1567 Abs. 2 BGB also nur auf einem Redaktionsversehen beruht (OLG Celle FamRZ 1979, 234; OLG Köln FamRZ 1979, 236; Wolf in MünchKomm, BGB § 1567 Rdn. 58; Kniebes, DRiZ 1976, 326; Damrau, NJW 1977, 1624; Diederichsen in Palandt, BGB 38. Aufl. § 1567 Anm. 3), hat es das Amtsgericht jedoch zu Recht abgelehnt, das Zusammenleben der Parteien nach den einzelnen Trennungen seit dem Jahre 1977 als ein Zusammenleben über kürzere Zeit im Sinne des Gesetzes zu werten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht